Auch wenn es bei einer Landtagswahl nicht um Willich konkret geht, möchten wir hier informieren, wie Kommunalpolitik eigentlich funktioniert. Die Prozesse im Bund beeinflussen maßgeblich die Politik vor Ort.
Wie sieht die politische Arbeit konkret aus? Darf der Stadtrat beispielsweise die Mehrwertsteuer im Stadtgebiet auf 10 % herabsetzen? Gefühlt: sicher nicht! Aber was darf er dann? Und wer bestimmt das? Was ist genau die Rolle des neuen Stadtoberhauptes? Was hat die Stadtverwaltung mit all dem zu tun?
Fangen wir an mit dem*der Bürgermeister*in: In früheren Jahrzehnten bestand die Haupttätigkeit im Repräsentieren der Stadt nach außen. Da die Verwaltungstätigkeiten aber erheblich zugenommen haben, ist eine weitere Aufgabe mittlerweile mindestens genauso wichtig: Er*Sie ist Chef*in der Verwaltung.
Zur Verwaltung unserer Stadt gehören über 800 Mitarbeiter! Sie sind für die gesamten organisatorischen Abläufe und Betriebe der Stadt verantwortlich. Dies sind beispielsweise: Standesamt, de Bütt, Bücherei, etc. Das ist also eine gewaltige und verantwortungsvolle Aufgabe, für die es jemanden mit viel Lebens- und Berufserfahrung in diesem Bereich braucht. Für die Arbeit gibt es eine Vergütung.
Der*die neue Bürgermeister*in gibt seine*ihre bisherige berufliche Tätigkeit auf. Sonst wäre der gewaltige Arbeitsaufwand schon zeitlich nicht leistbar. Die Ratsmitglieder hingegen sind »Freizeitpolitiker«, die ihrer Tätigkeit nach Feierabend nachkommen (Ehrenamt). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Der*die Bürgermeister*in leitet auch die Versammlungen des Stadtrates. Hier werden die zentralen Entscheidungen gefällt, die die Stadt Willich betreffen. Im Rahmen der sogenannten kommunalen Selbstverwaltung ist gesetzlich genau geregelt, welche Aufgaben eine Stadt/Gemeinde selbständig regeln darf oder auch regeln muss. Um auf das Eingangsbeispiel der Mehrwertsteuer zurückzukommen: Das regelt der Bund.
Zu den pflichtigen Aufgaben gehört beispielsweise die Unterhaltung der Schulgebäude auf Stadtgebiet inklusive Personal (Hausmeister*in, Sekretär*in). Zu den übertragenen Aufgaben gehören das Passwesen und Standesamt. Beispiel einer freiwilligen Aufgabe ist »de Bütt«.
Zuerst müssen die pflichtigen und übertragenen Aufgaben bearbeitet werden. Hier sind Entscheidungsspielräume häufig sehr klein. Anders hingegen die freiwilligen Aufgaben. Hier kann unsere Stadt weitgehend frei entscheiden.
Der »Haken«: Erst müssen die pflichtigen und übertragenen Aufgaben im geforderten gesetzlichen Umfang geleistet werden. Erst dann ist der Einsatz noch verfügbarer Finanzmittel der Stadt für freiwillige Aufgaben erlaubt.
Nur selten haben die Ratsmitglieder in ihrem eigentlichen Beruf mit den behandelten Sachthemen zu tun. Daher berät die Verwaltung die Politiker*innen und steht für Fragen zur Verfügung. Die Entscheidungen selbst fällen aber die Politiker*innen. Viele im Gesetz klar geregelte Aufgaben (Beispiel: Passwesen) regelt die Verwaltung hingegen selbständig.
Nicht alle politischen Entscheidungen trifft der Stadtrat – das wäre schon aus Zeitgründen nicht leistbar. Viele Themen werden in Ausschüssen vorbereitet (Beispiel: Schulausschuss). Hier sitzen dann auch die Fachpolitiker*innen sowie von den Parteien entsendete sogenannte Sachkundige Bürger*innen.